Schadenfall

Schadenfall Professionelle Hilfe bei Fahrzeugschäden

Ein Schaden am Fahrzeug ist ärgerlich. Wir unterstützen Sie telefonisch, administrativ und koordinieren die Reparatur Ihres Fahrzeugs mit der Carrosserie und der Versicherung.

Schadenmeldung

Haben Sie einen Fahrzeugschaden – egal ob Glas-, Sach- oder Personenschaden? Melden Sie uns Ihren Schaden mittels der Schadenmeldung. 

Wichtig: Beachten Sie weiter unten die Hinweise zum Vorgehen bei einem Schadenfall. Weitere Informationen zu Glasschäden, Pannen oder Diebstählen und Einbrüchen finden Sie auf den separaten Unterseiten.

Schaden melden

Bei Fragen zur Schadenmeldung, dem weiteren Vorgehen oder für die Organisation von Ersatzfahrzeugen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Servicecenter

Assistance

Benötigen Sie bei einem Schadenfall oder einer Panne ein Ersatzfahrzeug zum Weiterfahren und / oder Ihr Fahrzeug muss abgeschleppt werden, bitten wir Sie direkt mit Ihrer zuständigen Assistance Kontakt aufzunehmen.

Assistance

Was tun bei einem Schadenfall?

Die wichtigsten Notrufnummern finden Sie hier:

Notrufnummern

Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise zum Vorgehen bei einem Schadenfall.

1) Polizei

Die Polizei ist in folgenden Situationen zwingend beizuziehen:

  • Bei Unfällen mit Personenschäden 
  • Bei Unfällen mit unbekanntem Verursacher (z.B. Parkschaden, Vandalismus)
  • Bei Unfällen mit Tieren (nicht bei Marderschaden)
  • Wenn zwei oder mehrere Beteiligte ein Verschulden trifft bzw. die Schuldfrage zu Zweifeln Anlass geben könnte
  • Wenn das am Unfall beteiligte Drittfahrzeug ausländische Kontrollschilder hat und die Verständigung Schwierigkeiten bereitet
  • Bei Fahrzeugdiebstahl, Fahrzeugeinbrüchen und Beraubung (Überfällen)
  • Bei Brandereignissen

Polizeinotruf ganze Schweiz: 117

Europäische Notrufnummer: 112

2) Unfallsituation festhalten und Tatbestand aufnehmen

  • Unfallsituation vor der Tatbestandsaufnahme (eigene und/oder durch Behörden) nicht ohne zwingenden Grund verändern
  • Bei Schäden und Unfällen mit Drittbeteiligung ist zwingend ein Europäisches Unfallprotokoll (EUP) zusammen mit den Unfallbeteiligten auszufüllen. 
  • Spuren und Tatbestandsmerkmale mit Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln und im Detail festhalten (z.B. Spuren, Position von Beteiligten etc.)
  • (Hand-)Skizze mit Massangaben und Beschreibung des Unfallhergangs erstellen und von Beteiligten wie auch Zeugen mittels Unterschrift bestätigen lassen

Hinweis: Bitte sorgen Sie dafür, dass immer ein Europäisches Unfallprotokoll (EUP) im Fahrzeug vorhanden ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Europäisches Unfallprotokoll zu.

3) Abschleppen und Weiterfahren

Beachten Sie die Hinweise unter Assistance.

4) Schadenmeldung erfassen

Bitte melden Sie uns den Schaden sobald als möglich, jedoch mindestens innerhalb einer Arbeitswoche mit der Online Schadenmeldung.

Schaden melden

Das Europäisches Unfallprotokoll (EUP) sowie Fotos zur Dokumentation des Schadens und der Unfallsituation können Sie in der Schadenmeldung hochladen.

5) Reparatur anmelden / vornehmen

Für einen Reparaturtermin können Sie sich direkt mit Ihrer zuständigen Carrosserie in Verbindung setzen. Brauchen Sie während der Reparatur ein Ersatzfahrzeug melden Sie Ihren Bedarf bei der Terminvereinbarung an.

Carosserie

Glasschäden

Glasschäden – vor allem an Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe – müssen aufgrund Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit umgehend repariert werden. Bitte melden Sie Glasschäden ebenfalls über die Schadenmeldung. Nach Erhalt der Schadenmeldung setzt sich der Scheibenreparateur mit Ihnen in Verbindung.