Schadenfall Professionelle Hilfe bei Fahrzeugschäden
Ein Schaden am Fahrzeug ist ärgerlich. Wir unterstützen Sie telefonisch, administrativ und koordinieren die Reparatur Ihres Fahrzeugs mit der Carrosserie und der Versicherung.
Schadenmanagement
Haben Sie einen Fahrzeugschaden – egal ob Glas- oder Sachschaden? Senden Sie uns die Schadenmeldung mittels Online-Schadenmeldung oder per E-Mail zu.
Bei Unklarheiten nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.
Bitte sorgen Sie dafür, dass immer ein Europäisches Unfallprotokoll (EUP) im Fahrzeug vorhanden ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Europäisches Unfallprotokoll zu.
Benötigen Sie bei einem Schadenfall ein Ersatzfahrzeug, bitten wir Sie den Bedarf direkt bei der «Post Company Cars-Assistance» oder bei der zuständigen Garage/Carrosserie anzumelden.
aus der Schweiz | 0800 667 277 |
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aus dem Ausland |
+41 (0)58 827 61 54 |
Europäische Notrufnummer | 112 |
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Polizeinotruf ganze Schweiz |
117 |
Feuerwehr |
118 |
Sanität |
144 |
Tox-Zentrum |
145 |
Inforoute |
163 |
Rega |
1414 |
Adresse
Post Company Cars AG
Servicecenter
Stöckackerstrasse 50
3030 Bern
Schweiz
Telefonisch
+41 (0)58 338 88 88
CHF 0.08/Min. vom Schweizer Festnetz
Elektronisch
Wichtige Hinweise
Polizei zwingend beiziehen:
- Wenn durch das Strassenverkehrsgesetz vorgeschrieben, z.B. bei verletzten/getöteten Personen;
- Bei Unfällen mit unbekanntem Verursacher, mit Tieren sowie bei böswilliger Beschädigung/Vandalismus;
- Wenn zwei oder mehrere Beteiligte ein Verschulden trifft bzw. die Schuldfrage zu Zweifeln Anlass geben könnte;
- Wenn das am Unfall beteiligte Drittfahrzeug ausländische Kontrollschilder hat und die Verständigung Schwierigkeiten bereitet;
- Bei Diebstahl, Beraubung (Überfällen);
- Bei Brandereignissen.
Unfallsituation festhalten:
- Unfallsituation vor der Tatbestandsaufnahme (eigene und/oder Behörden) nicht ohne zwingenden Grund verändern
- Spuren und Tatbestandsmerkmale festhalten (z.B. Spuren, Position von Beteiligten)
- (Hand-)Skizze mit Massangaben und Beschreibung des Unfallhergangs erstellen und von Beteiligten wie auch Zeugen unterschriftlich bestätigen lassen
- Wenn möglich Fotos der Unfallsituation, Spuren und Schäden aus verschiedenen Blickwinkeln und im Detail machen
Tatbestand aufnehmen:
Bei Schaden/Unfall mit Drittbeteiligung ist zwingend ein Europäisches Unfallprotokoll (EUP) zusammen mit den Unfallbeteiligten auszufüllen.
Schadenmeldung mittels Schadenmeldung
Die Schadenmeldung erfolgt schriftlich über:
- Die online Schadenmeldung;
- Die Versicherungs-Schadenmeldung;
- Das Europäisches Unfallprotokoll.
Glasschaden:
- Glasschäden – vor allem an Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe – müssen bezüglich Verkehrssicherheit umgehend repariert werden.
- Nach Erhalt der Schadenmeldung setzt sich der Scheibenreparateur mit dem Kunden in Verbindung.