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Strassensteuern: Grosse kantonale Unterschiede bei den Elektrofahrzeugen
In den 90er-Jahren wurde auf Bundesebene eine einheitliche kantonale Motorfahrzeugsteuer diskutiert. Da keine einheitliche Lösung gefunden werden konnte, gibt es bei den Steuerberechnungen kantonale Unterschiede.
2007 haben die Vereinigung der Strassenverkehrsämter der Schweiz (asa) und die Kantone ein Modell entwickelt, welches als Mustervariante zur Förderung energieeffizienter Motorfahrzeuge in der Schweiz herangezogen werden kann. Es handelt sich dabei um ein Rabattmodell, welches unabhängig von den bestehenden Bemessungsgrundlagen ist und auch keine Änderung derselben erfordert.
Bemessungsgrundlagen für die Motorfahrzeugsteuer, Stand 2020
Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die verwendeten Bemessungsgrundlagen für die Motorfahrzeugsteuer. Diese können in vier Kategorien aufgeteilt werden: Hubraum, Gesamtgewicht, Leistung, CO2 sowie bestimmte Kombinationen. Von den meisten Kantonen wird der Hubraum (oder Steuer-PS) als Grundlage zur Berechnung der Motorfahrzeugsteuer verwendet.
Das heute in den verschiedenen Kantonen bestehende, historisch bedingte Steuersystem mit den unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen wird durch das Rabattsystem nicht tangiert. Die Kantone AG, AI, AR, LU, NE, SH, SZ und VS kennen gar keine Vergünstigungen.
Bemessungsgrundlage | Kantone |
---|---|
Hubraum oder Steuer-PS | (12): AG, FR, GL, GR, LU, NW, OW, SH, SO, TG, VS, ZG |
Gesamtgewicht | (7): AI, AR, BE, BL, JU, SG, UR |
Gesamtgewicht und Leistung | (3): SZ, TI, VD |
Gesamtgewicht und Hubraum | (1): ZH |
Leergewicht und CO2-Emission | (1): BS |
Leistung | (1): GE |
CO2-Emission | (1): NE |
Kein CO2-Ausstoss, aber trotzdem teurer
Der Steuervergleich zeigt, dass trotz Rabattsystem umweltfreundliche Autos - wie zum Beispiel der Tesla – im Vergleich zu traditionellen Fahrzeugen hoch besteuert werden. Der Grund liegt bei der Leistung der Elektromotoren. Diese sind im Vergleich zu Verbrennungsmotoren effizienter und kleiner, es lassen sich einfach höhere Leistungsniveaus erreichen. Dazu kommt, dass Elektrofahrzeuge mehr Leistung brauchen, weil sie meist deutlich mehr wiegen als konventionelle Fahrzeuge (dabei spielen die Batterien eine wichtige Rolle). Heutzutage wird die Leistung nur noch in vier Kantonen besteuert (GE, SZ, TI, VD). Einige Kantone verwenden den Hubraum als Bemessungsgrundlage, was ebenfalls problematisch ist. Da Elektrofahrzeuge keinen Hubraum haben, werden die Steuern auf Basis anderer Faktoren berechnet. Die Kantone GR, NW und ZG berücksichtigen das Gesamtgewicht, die Kantone LU, SH und VS die maximale Leistung und die Kantone AG und FR die «Dreissig-Minuten-Leistung». Schlussendlich ist es nicht relevant, welche Leistung besteuert wird. Wichtiger ist der Konversionsfaktor: Zum Beispiel der Tesla Model S 75 D wird in LU wie ein 4.6 Liter Motor besteuert. Insgesamt 18 Kantone bieten einen Bonus an, der aber in 12 Kantonen zeitlich begrenzt ist (im Durchschnitt auf drei Jahre nach der 1. Inverkehrssetzung). Dagegen bleibt der Malus zeitlich unbegrenzt bestehen.
Stand: Dezember 2020
Quellen und weitere Informationen:
Kostenvergleich der Batterien früher und heute
Die Preise für Lithium-Ionen-Batterien sinken von Jahr zu Jahr und sind derzeit bei 230 Euro für jede Kilowattstunde angelangt. Zum Vergleich: Im Jahr 2007 lagen sie noch bei rund 1’000 Euro. Dennoch zählt die Batterie zu den teuersten Komponenten in Stromern. Da sich der Preis pro Kilowattstunde errechnet, bestimmt vor allem die Kapazität, was Elektroauto-Batterien die Hersteller kosten.
Quelle: https://www.autoscout24.de/informieren/ratgeber/e-mobilitaet/batterie/Target not accessible