Ein Schaden am Fahrzeug ist ärgerlich. Wir unterstützen Sie telefonisch, administrativ und koordinieren die Reparatur Ihres Fahrzeugs mit der Carrosserie und der Versicherung.
Schadenmeldung
Haben Sie einen Fahrzeugschaden – egal ob Glas-, Sach- oder Personenschaden? Melden Sie uns Ihren Schaden mittels der Schadenmeldung.
Wichtig: Beachten Sie weiter unten die Hinweise zum Vorgehen bei einem Schadenfall. Weitere Informationen zu Glasschäden, Pannen oder Diebstählen und Einbrüchen finden Sie auf den separaten Unterseiten.
Bei Fragen zur Schadenmeldung, dem weiteren Vorgehen oder für die Organisation von Ersatzfahrzeugen nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Assistance
Benötigen Sie bei einem Schadenfall oder einer Panne ein Ersatzfahrzeug zum Weiterfahren und / oder Ihr Fahrzeug muss abgeschleppt werden, bitten wir Sie direkt mit Ihrer zuständigen Assistance Kontakt aufzunehmen.
Geschäftskunden: Die für Sie zuständige Assistance finden Sie auf der Servicekarte in Ihrem Fahrzeug.
Post: Die für Sie zuständige Assistance finden Sie auf dem gelben Aufkleber auf der Frontscheibe und/oder in Ihrer Bordmappe im Fahrzeug.
Was tun bei einem Schadenfall
Bitte beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Hinweise zum Vorgehen bei einem Schadenfall.
1) Polizei
Die Polizei ist in folgenden Situationen zwingend beizuziehen:
- Bei Unfällen mit Personenschäden
- Bei Unfällen mit unbekanntem Verursacher (z.B. Parkschaden, Vandalismus)
- Bei Unfällen mit Tieren (nicht bei Marderschaden)
- Wenn zwei oder mehrere Beteiligte ein Verschulden trifft bzw. die Schuldfrage zu Zweifeln Anlass geben könnte
- Wenn das am Unfall beteiligte Drittfahrzeug ausländische Kontrollschilder hat und die Verständigung Schwierigkeiten bereitet
- Bei Fahrzeugdiebstahl, Fahrzeugeinbrüchen und Beraubung (Überfällen)
- Bei Brandereignissen
Polizeinotruf ganze Schweiz: 117
Europäische Notrufnummer: 112
2) Unfallsituation festhalten und Tatbestand aufnehmen
- Unfallsituation vor der Tatbestandsaufnahme (eigene und/oder durch Behörden) nicht ohne zwingenden Grund verändern
- Bei Schäden und Unfällen mit Drittbeteiligung ist zwingend ein Europäisches Unfallprotokoll (EUP) zusammen mit den Unfallbeteiligten auszufüllen.
- Spuren und Tatbestandsmerkmale mit Fotos aus verschiedenen Blickwinkeln und im Detail festhalten (z.B. Spuren, Position von Beteiligten etc.)
- (Hand-)Skizze mit Massangaben und Beschreibung des Unfallhergangs erstellen und von Beteiligten wie auch Zeugen mittels Unterschrift bestätigen lassen
Hinweis: Bitte sorgen Sie dafür, dass immer ein Europäisches Unfallprotokoll (EUP) im Fahrzeug vorhanden ist. Auf Anfrage senden wir Ihnen gerne ein Europäisches Unfallprotokoll zu.
3) Abschleppen und Weiterfahren
Beachten Sie die Hinweise unter Assistance.
4) Schadenmeldung erfassen
Bitte melden Sie uns den Schaden sobald als möglich, jedoch mindestens innerhalb einer Arbeitswoche mit der Online Schadenmeldung.
Das Europäisches Unfallprotokoll (EUP) sowie Fotos zur Dokumentation des Schadens und der Unfallsituation können Sie in der Schadenmeldung hochladen.
5) Reparatur
In der Online-Schadenmeldung erhalten Sie eine Auswahl an Reparaturpartner aus unserem Carrosserie-Netzwerk. Bitte wählen Sie den für Sie passenden Reparaturpartner aus.
Der ausgewählte Reparaturpartner meldet sich innerhalb von 24 Stunden direkt bei Ihnen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Alle unsere Reparaturpartner bieten einen kostenlosen Hol- und Bringservice Ihres Fahrzeuges an und garantieren Ihnen eine Ersatzmobilität.
Bitte beachten Sie, dass keine Reparaturen direkt und ohne die Online-Schadenmeldung auf unserer Webseite in Auftrag gegeben werden dürfen. Reparaturen werden ausschliesslich im Carrosserie-Netzwerk von Post Company Cars durchgeführt.
Glasschäden
Glasschäden – vor allem an Windschutzscheibe, Seitenscheibe, Heckscheibe – müssen aufgrund Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit umgehend repariert werden. Bitte melden Sie Glasschäden ebenfalls über die Schadenmeldung. Nach Erhalt der Schadenmeldung setzt sich der Scheibenreparateur mit Ihnen in Verbindung.